Lexikon

ELSTER

ELSTER steht für Elektronische Steuererklärung. Dabei reicht der Steuerzahler seine Steuererklärung per Internet beim Finanzamt ein. Das Verfahren erfordert eine Registrierung. Außerdem muss beim Versand eine Passphrase eingegeben werden, die der Steuerzahler per Post erhalten hat.



Zum Ausfüllen der Steuererklärung können Steuerbürger entweder das ELSTER-Programm kostenlos herunterladen und installieren oder eine Steuersoftware verwenden, die eine Datenübertragung nach dem ELSTER-Verfahren vorsieht. Entsprechende Programme listet das ELSTER-Portal im Internet. Die Verwendung von ELSTER ist für Privathaushalte freiwillig, wird aber von den Finanzverwaltungen massiv beworben, um Bürokratie abzubauen und Verarbeitungsprozesse zu beschleunigen.



Unternehmen und Freiberufler sind hingegen verpflichtet, ihre Lohnsteueranmeldungen und ihre Umsatzsteuervoranmeldung über das ELSTER-Verfahren einzureichen. Nur in Härtefällen darf davon abgewichen werden.