Lexikon

Elektronische Gesundheitskarte

Ab dem 1. Januar 2015 ist nur noch die elektronische Gesundheitskarte gültig. Bei einem Artzbesuch müssen Patienten die neue Gesundheitskarte vorlegen. Bei der elektronischen Gesundheitskarte ist ein Foto des Versicherten zu sehen, das einen Missbrauch der Karte verhindern soll. Auf der elektronischen Gesundheitskarte werden in Zukunft auch persönliche Daten gespeichert, um den Austausch zwischen Ärtzen, Kliniken und Apotheken zu vereinfachen.