Lexikon

Depot

Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren durch eine Depotbank im Auftrag des Kunden wird als Depot bezeichnet. Neben der Verbuchung auf dem Depotkonto umfasst die Wertpapierverwaltung u.a. Dividenden- oder Zinszahlungen bzw. die Ausübung von Bezugsrechten durch die Bank sowie die Einladung zur Hauptversammlung. Für die Führung eines Depots wird dem Inhaber der Wertpapiere eine Depotgebühr berechnet. Der Begriff Depot wird auch als Sammelbezeichnung für alle vom Kunden hinterlegten Wertpapiere verwendet.