Wird ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid, eine Steueranmeldung oder einen Verwaltungsakt, mit dem eine Steuerzahlung verbunden ist, erhoben, so wird die Steuerschuld zunächst ausgesetzt. Wird der Einspruch bzw. die Klage endgültig abgelehnt, so müssen für den geschuldeten Betrag Zinsen gezahlt werden. Diese heißen Aussetzungszinsen und werden ab dem Tag berechnet, an dem der Widerspruch bzw. die Klage einging.
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