Bei den Abzugsteuern wird die Steuer für den Steuerpflichtigen durch eine andere Person von einem auszuzahlenden Betrag einbehalten. Dem Steuerpflichtigen wird die Abzugsteuer wie vorausbezahlte Einkommensteuer auf seine persönliche Steuerschuld angerechnet.
Darunter fallen:
Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag.
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