Die Bausparkassen verlangen beim Abschluss des Bausparvertrages eine Gebühr, die je nach Bauspartarif von 1,0 bis 1,6% der Bausparsumme beträgt. Die Abschlussgebühr wird in der Regel von der ersten Sparrate abgezogen, die der/ die BausparerIn einzahlt. Bei einigen Bauspartarifen wird die Abschlussgebühr erstattet, wenn der/die BausparerIn bei Ablauf des Vertrages auf eine Zuteilung des Bauspardarlehens verzichtet.
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