Mit Anbruch des letzten Quartals des Jahres 2010 sollten Selbstständige, die in eine private Basisrente einzahlen, prüfen, ob die Möglichkeiten zur Steuerersparnis bereits ausreichend genutzt wurden.
Mit der Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, profitieren Selbstständige von Steuervorteilen und einer in der Regel niedrigen nachgelagerten Besteuerung im Alter. Hinter dieser Rentenform verbirgt sich ein privater Sparvertrag zum Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzrente. Der mit staatlichen Mitteln geförderte Vermögensaufbau basiert entweder auf einer privaten Rentenversicherung oder einem Fondssparplan.
Im Gegensatz zur Beitragsgarantie bei der Riester-Rente besteht bei der Basisrente keine gesetzliche Garantieanforderung. Damit sind Produktanbieter und Kunden in der Gestaltung ihrer Kapitalanlage grundsätzlich unabhängig. Dennoch beinhalten viele Produkte Absicherungsmechanismen gegen Wertverluste. "Bei einigen Fondssparplänen und fondsgebundenen Versicherungen können zur Abfederung von Börsenrisiken Garantiekomponenten gewählt werden", erläutert Stephan Moltzen, Leiter Vorsorge der Deutschen Bank.
Hohe Steuersparmöglichkeiten für Selbstständige
Anders als Riester-Verträge, die in erster Linie von finanziellen Zulagen profitieren, wird die Rürup-Rente durch erhebliche Steuervergünstigungen gefördert. Bis zu 20.000 Euro an Einzahlungen in eine Basis-Rente erkennt das Finanzamt jährlich an (bei Ehepaaren 40.000 Euro). Davon sind bestimmte Höchstgrenzen abzugsfähig, die wiederum jedes Jahr steigen. Für das Jahr 2010 können Selbstständige 70 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgabe absetzen. Bis 2025 steigt der abziehbare Prozentsatz jährlich um zwei Prozentpunkte an. Für 2011 sind demnach 72 Prozent der Beitragszahlungen absetzbar.
Ab 2025 können Rürup-Sparer dann 100 Prozent ihrer privaten Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Der Maximalbetrag bleibt allerdings auf 20.000 Euro (bei Ehepaaren 40.000 Euro) begrenzt.
Sonderzahlungen prüfen
Wer den Maximalbetrag noch nicht ausgeschöpft hat und dazu noch über freie Einkünfte verfügt, kann durch eine Aufstockung seiner Beiträge oder durch eine Einmalzahlung die Steuerlast mindern und gleichzeitig der Kapitalstock für die Altersrente erhöhen.
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