Das elektronische Lastschriftverfahren ist nach einer Entscheidung von EU-Rat, Parlament und Kommission noch bis zum Februar 2016 möglich. Der Handelsverband Deutschland hofft, dass es ein ähnliches Verfahren auch nach der Frist geben wird.
Das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift kann bis zum 1. Februar 2016 weitergeführt werden. Laut dem Handelsverband gibt es nach Veränderungen am Gesetzentwurf keine gesetzlichen Hürden für eine Weiterführung des Verfahrens.
Dem Handelsverband zufolge legte der vorherige Entwurf technische Anforderungen an künftige Lastschriften fest, die das elektronische Lastschriftverfahren nicht erfüllen kann. Nun sei es jedoch möglich, Alternativen für das Verfahren zu finden.

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