Jobcenter vergeben die Einstiegsgelder zur Förderung der Selbstständigkeit zaghafter als früher. Dies ergab eine Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Die Jobcenter vergeben Einstiegsgelder für Hartz-IV Empfänger. Diese dienen als Grundlage für die Existenzgründung. Die Leistung ist laut dem IAB eine Kann-Leistung. Ein Rechtsanspruch auf die Gelder besteht nicht. Die Jobcenter gewähren die Förderung, wenn die beabsichtigte Selbstständigkeit Gewinne erzielt.
Grund für die Rückgänge sei die Erfolgsquote der geförderten Projekte. Der Erfolg liege oft hinter den Erwartungen der Jobcenter. Aus diesem Grund entwickelten die Jobcenter laut IAB die Auswahlkriterien weiter. Zudem arbeiten die Jobcenter mit externen Beratern zusammen.

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