Die Bundesregierung will den elektronischen Gehaltsnachweis ELENA einstellen. Als Grund nannte sie datenschutzrechtliche Bedenken.
Laut der Bundesregierung ist eine elektronische Signatur notwendig, um die Sicherheit der über ELENA gesammelten Daten zu garantieren. Es sei jedoch anzuzweifeln, dass sich diese Signatur in nächster Zeit flächendeckend durchsetzt. So könne der nötige Datenschutz nicht geleistet werden. Deshalb soll das ELENA-Verfahren schnellstmöglich eingestellt werden.
Über ELENA wurden bereits zahlreiche Daten bei der zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung gesammelt. Nun sollen die bisher gespeicherten Daten gelöscht werden. Die Arbeitgeber sollen von ihren elektronischen Meldepflichten entlastet werden.
Außerdem will die Bundesregierung, dass die entwickelte Infrastruktur für ein Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll dafür ein Konzept entwickeln.
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