Alle über den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) gespeicherten Daten wurden gelöscht. Davon überzeugte sich jetzt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar.
Die Schlüssel für die ELENA-Daten wurden bereits nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des ELENA-Verfahrensgesetzes gelöscht. Laut Schaar galten die Daten damit juristisch gelöscht.
Die Beteiligten des ELENA-Verfahrens hatten sich jedoch verständigt, die Daten auch physikalisch zu löschen. Dazu musste ein Verfahren entwickelt werden, das den Sicherheitsstandards für die Löschung staatlicher Geheimnisse entspricht. Schaar konnte sich nun davon überzeugen, dass die Daten nach dem Löschvorgang auch physikalisch nicht mehr bestehen.
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