Schul- und Bildungsträger können Angebote zur beruflichen Eingliederung künftig umsatzsteuerfrei anbieten. Das hat das Bundesfinanzministerium am Mittwoch mitgeteilt. Voraussetzung ist, dass die Leistung oder Maßnahme direkt auf einen Beruf oder auf einen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss vorbereitet. Das muss die zuständige Landesbehörde bescheinigen. Die Vorbereitung auf einen Beruf umfasst dabei die berufliche Ausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Die Dauer der jeweiligen Maßnahme spielt keine Rolle.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr