Die elektronische Lohnsteuerkarte ELENA wird eingestellt. Dennoch sollten Arbeitgeber weiterhin alle Meldungen an das System übermitteln, bis zur entgültigen Klärung der Gesetzeslage. Darauf weist Haufe-Lexware hin, der Anbieter der Software Lexware lohn+gehalt.
Die Bundesregierung hat ELENA wieder eingestellt, weil sie den Datenschutz nicht gewährleistet sieht. Ein entsprechendes Gesetz soll noch im Laufe dieses Jahres verabschiedet werden. Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) habe signalisiert, dass die Sendungsprüfung bis zur Entscheidung über das Gesetz aufgehoben werden soll. teilt Haufe-Lexware mit.
Wer nicht meldet, muss später vielleicht nachmelden
Dennoch gelte, dass ELENA-Meldungen monatlich übermittelt werden müssten. Bleibt das Gesetz doch bestehen, müssten Arbeitgeber andernfalls die fehlenden Monate nachmelden, erklärt Haufe-Lexware-Experte Michael Baur.
Nach endgültigem ELENA-Aus werden Daten gelöscht
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft ein Konzept, wie die Strukturen des elektronischen Arbeitgebermeldeverfahrens weiter genutzt werden können. Aus dem erworbenen Know-how soll künftig ein einfacheres und unbürokratischeres Meldeverfahren zur Sozialversicherung entwickelt werden.
Die bereits gemeldeten Daten sind bei der ZSS gespeichert. Sobald über das ELENA-Verfahren gesetzlich entschieden ist, werden die vorhandenen Daten unverzüglich gelöscht. Dies betrifft insgesamt bislang über 500 Millionen Datensätze.
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