Altersvorsorge für Selbstständige: Pflicht oder Privatsache? 

Altersvorsorge für Selbstständige: Pflichtprogramm

Bei der Altersvorsorge geht das Pflichtprogramm für viele Selbstständige und Freiberufler weiter. Wie wir bereits im Kapitel zur Krankenversicherung gesehen haben, gilt beispielsweise für Künstler und Publizisten eine Versicherungspflicht in den gesetzlichen Sicherungssystemen über die Künstlersozialkasse (KSK) - auch in der Rentenversicherung. Wie das funktioniert, steht auf der Seite 1 dieses Ratgebers im Kapitel "Versicherungen für Selbstständige: Krankenversicherung".

Eine Versicherungspflicht gilt jedoch auch für die so genannten "verkammerten Freiberufler". Darunter versteht man Berufe wie Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Sie alle unterliegen der Zwangsmitgliedschaft in einer Kammer (Ärztekammer, Anwaltskammer etc.) und damit müssen sie auch in eine berufsständische Altersvorsorge einzahlen, die so genannten Versorgungswerke.

Die Versorgungswerke sind berufsständisch organisiert. Außerdem sind sie föderal (nach Bundesländern) organisiert. Wie lukrativ die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist, richtet sich also auch danach, wo der Versicherte seinen Wohnsitz hat.

Alle übrigen Freiberufler und Selbstständigen müssen sich auf freiwilliger Basis fürs Alter absichern.

Rürup statt Riester

Für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, bietet sich ergänzend die Riester-Rente an. Das Gegenstück für Freiberufler und Selbstständige heißt Rürup-Rente. Denn Riester-Verträge können nur Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung abschließen. Der Beitrag zur Rürup-Rente bemisst sich nicht wie bei der Riester-Rente nach dem Einkommen, sondern wird vom Versicherten selbst festgelegt.

Eine staatliche Zulage bekommen Rürup-Sparer nicht. Dafür können sie sehr viel höhere Beiträge von der Steuer absetzen als die Riester-Sparer. Die Rürup-Rente hat aber auch Nachteile: Die Rürup-Rente hat aber auch Nachteile: Man kann sie nur beitragsfrei stellen, wenn das angesparte Vermögen für eine im Vertrag vereinbarte Mindestrente reicht. Wer gezwungen ist, die Beitragszahlungen vorher auszusetzen, der verliert das gesamte angesparte Kapital, warnt beispielsweise der Bund der Versicherten (BdV). Eine Reduzierung der laufenden Beiträge ist nur in wenigen Verträgen vorgesehen. Wer jedoch das Mindestkapital eingezahlt hat, ist fein raus: Rürup-Verträge dürfen - wie Riester-Verträge  - nicht auf die Grundsicherung nach Hartz IV angerechnet werden. 

Freiberufler, die eine Riester-Rente abschließen können, sollten Riester vorziehen. Das sind die Freiberufler in künstlerischen und publizistischen Berufen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind. Alle anderen Selbstständigen sollten auf jeden Fall einen Rürup-Vertrag abschließen. Die Rendite ist wegen der Steuervergünstigungen auf jeden Fall höher als andere private Rentenversicherungen.

Auf folgende Punkte sollten Selbstständige und Freiberufler achten, wenn sie einen Rürup-Vertrag abschließen wollen:

  • Wählen Sie einen festverzinslichen Vertrag oder einen mit Beitragsgarantie.
  • Wählen Sie den Beitrag realistisch. Übernehmen Sie sich nicht mit den Beiträgen, aber denken Sie daran, dass niedrige Beiträge auch eine niedrige Rente zur Folge haben. Vorsicht bei Verträgen mit festgelegter Dynamik. Nur wenige Unternehmer können voraussagen, wie sich Ihre Geschäfte langfristig entwickeln.
  • Fragen Sie nach, ab wann Sie den Vertrag im Notfall beitragsfrei stellen können.
  • Achten Sie auch darauf, dass Sie in guten Zeiten zusätzliche Beträge einzahlen können.
  • Achten Sie darauf, dass im Vertrag eine Möglichkeit zum Wechsel des Anbieters festgehalten ist.


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