Versicherungen, Steuern, Altersvorsorge. Wer sich selbstständig machen will, muss in nahezu allen Bereichen umdenken. Doch Existenzgründungen sind gewünscht. Deshalb hilft der Staat mit Förderprogrammen.
Wer ist Existenzgründer?
Wer ein Gewerbe anmeldet oder beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit meldet, gilt als Existenzgründer. Der Gesetzgeber hat den Status des Existenzgründers an Bedingungen geknüpft: So dürfen Existenzgründer in den letzten fünf Jahre vor dem Jahr der Betriebseröffnung an keiner Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Zehntel beteiligt gewesen sein. Sie dürfen in dieser Zeit auch keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft erzielt haben. In neu gegründeten Personen- oder Kapitalgesellschaften müssen alle beteiligten natürlichen Personen diese Voraussetzungen erfüllen.
Achtung: Auch negative Einkünfte, also Verluste aus den letzten fünf Jahren gelten als Einkünfte und führen dazu, dass der Existenzgründerstatus nicht anerkannt wird.
Steuertipps für Existenzgründer
1. Erst gründen, dann Ausbildung beginnen
Im einen oder anderen Fall erfordert die Existenzgründung eine Ausbildung oder Fortbildung. Wer allerdings hofft, nach Existenzgründung die Ausbildungskosten steuerlich geltend machen zu können, der hat Pech. Das Finanzamt wird ihn informieren, dass er die Kosten nur als Ausbildungskosten bei den Sonderausgaben angeben darf.
Besser: Erst das Gewerbe anmelden und dann die Ausbildung am besten in einzelnen Abschnitten nachholen. Der Vorteil: Dies sind betriebsbedingte Ausbildungskosten, die der Existenzgründer als Betriebskosten voll anrechnen darf. Wer eine Umsatzsteuervoranmeldung macht, darf die Umsatzsteuer für die Kurse von seiner Voranmeldung abziehen.
2. Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben
Nicht jeder muss Umsatzsteuer abführen. Wer im zurückliegenden Jahr einen Bruttoumsatz von weniger als 17.500 Euro erwirtschaftet hat und im leufenden Jahr unter 50.000 Euro bleibt, der kann für sich die sogenannte Kleinunternehmerklausel gemäß §9 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Anspruch nehmen. Rechnungen dürfen dann keine Mehrwertsteuer enthalten. Wer die Kleinunternehmerklausel in Anspruch nimmt, darf aber auch keinen Vorsteuerabzug vornehmen.
Existenzgründer sollten daher genau überlegen, ob sich die Umsatzsteuer nicht doch für sie lohnt. In der Existengründung sind die Investitionen meist hoch und die Umsätze niedrig. Wer eine Umsatzsteuervoranmeldung macht, profitiert davon durch mehr oder minder umfangreiche Erstattungen. Der Voranmeldung sollte man mindestens Belege über die größten Posten beilegen. damit erspart man sich Umsatzsteuerprüfungen, erleichtert dem Finanzamt die Arbeit und bekommt schneller sein Geld.
3. Investitionsabzugsbetrag
Große steuerliche Vorteile genießen Existenzgründer nicht mehr. Die Gewinnkosmetik mit Hilfe der Ansparabschreibung gibt es nicht mehr. Den seit 2008 geltenden Investitionsabzugsbetrag können zwar auch Existenzgründer in Anspruch nehmen. Und das erleichtert ihnen der Fiskus: Beim Investitionsabzugsbetrag gelten für Existenzgründer keine Bedingungen. Sie können ihn in jedem Fall in Anspruch nehmen.
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