Steuertipps für Freiberufler und Selbständige:
Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer
Die Differenzbesteuerung vermindert die Umsatzsteuer
Der folgende Umsatzsteuertipp ist besonders für Gebrauchtwarenhändler, Floh- und Trödelmarktliebhaber und Besitzer von Secondhandläden von großem Interesse. Normalerweise müsste bei jedem getätigten Geschäft die volle Umsatzsteuer gezahlt werden. Das ist besonders dann ärgerlich, wenn von den Einkäufen keine Vorsteuer gegengerechnet werden kann, weil der Verkäufer z.B. eine Privatperson war oder als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen konnte.
Tipp: Hierbei besteht die Möglichkeit, die bisher an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer erheblich zu reduzieren. Mit Hilfe der so genannten Differenzbesteuerung bzw. Margenbesteuerung, die in § 25 a UStG zu finden ist, muss die Umsatzsteuer nicht mehr von dem vollen Verkaufspreis bezahlt werden, sondern nur noch von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufserlös. Diese Regelung war anfangs nur als Sondervorschrift für den Handel mit gebrauchten Autos gedacht, gilt aber inzwischen für alle, die bewegliche Sachen kaufen und weiterverkaufen.
Für die Anwendung der Differenzbesteuerung gelten jedoch strenge Voraussetzungen:
- Derjenige, der sie geltend machen will muss Wiederverkäufer sein
- Begünstigt ist nur der An- und Verkauf von beweglichen, körperlichen Gegenständen, mit Ausnahme von Edelmetallen und Edelsteinen
- Die Sachen müssen ohne Umsatzsteuer eingekauft worden sein
- Bei der Differenzsteuer gilt jedes Mal der Steuersatz von 19 Prozent.
zurück zu Steuertipps Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer
zurück zu Steuertipps und Tricks für Selbständige und Freiberufler