Steuertipps für Freiberufler und Selbständige: Betriebsausgaben
Eine ärztliche Notfallpraxis im selbst genutzten Wohnhaus ist steuerlich absetzbar
Wer als Mediziner eine Notfallpraxis im selbst genutzten Wohnhaus unterhält, kann diesbezügliche Kosten unter bestimmten Umständen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Praxis nach außen erkennbar dem Publikumsverkehr gewidmet ist.
Die Bestimmung für den Publikumsverkehr setzt voraus, dass die Notfallpraxis über einen Eingangsbereich verfügt, der sich erkennbar von den privat genutzten Räumlichkeiten absetzt und keine unmittelbare räumliche Verbindung zu diesen aufweist. Dies bezieht sich jedoch nur auf den Eingangsbereich. (Urteil vom 20.11.2003, BFH, Az: IV R 3/02)
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