Steuerkalender: Wissenswertes zur Gewerbesteuer
Gewerbesteuer zahlen gewerblich tätige Einzelunternehmer und Personengesellschaften sowie GmbHs und AGs an das Stadt- oder Gemeindesteueramt. Die Höhe der Steuer ergibt sich aus dem Gewerbeertrag (Gewinn). Dieser Betrag wird mit der Steuermesszahl und mit dem Hebesatz multipliziert, der von Gemeinde zu Gemeinde variiert. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig, d.h. sie mindert den Gewinn und damit die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
Eine Besonderheit für gewerblich tätige Einzelunternehmer und Personengesellschaften bildet ein jährlicher Freibetrag bis 24.542,01 Euro und eine pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer.
Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer sind ebenfalls vierteljährlich zu entrichten.
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