Steuerkalender: Wissenswertes zur Einkommensteuererklärung
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet in diesem Jahr am 31. Mai. Bis dahin müssen alle vollständigen Unterlagen beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Für alle, die nicht verpflichtet sind einen Antrag abzugeben, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2006.
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, ist in den einzelnen Steuergesetzen geregelt.
Ergänzend sieht § 149 AO vor, dass, soweit in den Steuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, zur Abgabe einer Steuererklärung jeder verpflichtet ist, der dazu vom Finanzamt aufgefordert wird.
Diese Aufforderung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ergibt sich für unbeschränkt Steuerpflichtige aus § 25 Abs. 3 EStG in Verbindung mit den §§ 56 und 60 EStDV.
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