Betreibt ein Unternehmer Korruption, wenn er einen Behördenvertreter zu einer Opernpremiere oder einem Fußballspiel einlädt? Ein Leitfaden aus dem Bundesinnenministerium schafft Rechtssicherheit.
Die Sache ist gerade noch einmal gut gegangen für Utz Claasen. Der damalige Chef des Energieversorgers EnBW musste sich vor Gericht verantworten, weil er Politiker zu Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 eingeladen hatte. Der Bundesgerichtshof sprach den Manager 2008 endgültig vom Verdacht der Vorteilsgewährung frei. Der BGH begründete den Freispruch allerdings mit einem Mangel an Beweisen.
Kurz: Die Richter sahen den Verdacht, aber sie sahen ihn nicht hinreichend begründet. Im Zweifel für den Angeklagten. Dennoch: Ein Freispruch erster Klasse sieht anders aus. Das Urteil hinterließ Zweifel: Darf ich als Amtsträger ein Ticket für ein Fußballspiel annehmen? Darf ich als Unternehmer einem Kommunalpolitiker Karten für die Opernpremiere schenken?
Der Sponsorenverband S20 hat gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium 2011 einen Leitfaden "Hospitality und Strafrecht" vorgestellt, der Antworten auf diese Fragen gibt. Der Leitfaden, an dem unter anderem der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mitgewirkt hat, konzentriert sich natürlich auf Einladungen zu Sportereignissen. Doch der Leitfaden ist auch auf andere Bereiche anwendbar.
Leitfaden Hospitality und Strafrecht (PDF, 864KB)