Insolvenz: Rechte und Pflichten der Gläubiger 

Bei allem Druck auf das Tempo von Insolvenzverfahren, will das ESUG die Interessen der Gläubiger angemessen berücksichtigen. Schließlich kann eine Insolvenz schnell eine Kettenreaktion bewirken. Zulieferer könnten ebenfalls in die Pleite rutschen, weil sie ihre offenen Rechnungen nicht bezahlt bekommen. 

Dass Insolvenzverwalter Unternehmen zerpflücken und verscherbeln, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen, sollte jedoch von der Regel zur Ausnahme werden. Der Gesetzgeber entschied sich dafür, Gläubiger zu aktiven Teilnehmern einer Insolvenz zu befördern. Dafür sieht das ESUG zwei Maßnahmen vor:

Forderungen können in Anteile umgewandelt werden

Erst wenn das Unternehmen abgewickelt ist, können Gläubiger mit dessen Werten entschädigt werden. Wenn eine Forderung aus der Insolvenzmasse eines Unternehmens nicht bedient werden konnte, dann musste der Rest eben offen bleiben. So sah es das in Deutschland bis 2011 gültige Insolvenzrecht vor. 

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Das neue Insolvenzrecht führt nun auch in Deutschland den sogenannten "debt-equity-swap" ein. Dieses Verfahren - beispielsweise in den USA schon länger praktiziert - wandelt Forderungen in Unternehmensanteile um. Verteiler solcher Geschäfte ist die Bank des Schuldners.

  • Sie kann Forderungen der Gläubiger aus den Vermögenswerten des Schuldners glattstellen oder Finanzsicherheiten wie beispielsweise Unternehmensanteile an einen Gläubiger übertragen.
  • Das geht auch ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters. Dabei muss die Bank auf eine gerechte Verteilung unter den Gläubigern achten. Kommt ein Gläubiger zu kurz, muss die Bank ihn entschädigen.

Die Forderungen der Gläubiger lähmen damit nicht mehr das Unternehmen. Vielmehr stärken die Gläubiger mit ihren Forderungen die Eigenkapitalbasis des Unternehmens, erklärt die Münchener Kanzlei Nachmann Rechtsanwälte auf ihrer Internetseite. Für die Gläubiger hat das Verfahren den Vorteil, dass sie ihre Forderungen nicht abschreiben, sondern ihr Geld über Anteile an künftigen Unternehmensgewinnen zurückbekommen.

Der Gläubigerausschuss

Für Insolvenzen mittlerer oder größerer Unternehmen sieht das ESUG ein völlig neues Instrument vor. Das Insolvenzgericht soll einen vorläufigen Gläubigerausschuss bestellen. Auf dessen Besetzung kann das Gericht dem Schuldner Einfluss einräumen. Es kann ihn auffordern, Personen für den Gläubigerausschuss zu benennen.

Damit das Gericht einen Gläubigerausschuss einsetzt, muss das Unternehmen folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Bilanzsumme mindestens 20.000 Euro (HGB).
  2. Mindestens 200.000 Euro Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten.
  3. Im Jahresdurchschnitt mindestens zehn Arbeitnehmer.
  4. Geschäftsbetrieb darf noch nicht eingestellt sein.

Daraus ergibt sich, dass Schuldner nicht mit einem Gläubigerausschuss rechnen können, wenn sie bereits den Geschäftsbetrieb eingestellt haben oder wenn der Betrieb schlicht zu klein ist.

Der Gläubigerausschuss erhält großes Gewicht bei der Auswahl eines Insolvenzverwalters.

  • Das Gericht muss den Gläubigerausschuss zu den Anforderungen an einen Insolvenzverwalter hören.
  • Der Gläubigerausschuss darf auch zur Person des Insolvenzverwalters seine Meinung sagen.
  • Einen Insolvenzverwalter, den der Gläubigerausschuss einstimmig vorschlägt, darf das Gericht nur dann ablehnen, wenn es den Verwalter für absolut ungeeignet hält.
  • Wenn das Gericht den vorgeschlagenen Insolvenzverwalter als ungeeignet ablehnt, muss es dessen Eignung an den Anforderungen messen, die der Gläubigerausschuss festgelegt hat.

Fazit: Das neue Insolvenzrecht bietet große Chancen

In der Insolvenz ging es bisher einzig um die Interessen der Gläubiger. Das in Schwierigkeiten geratene Unternehmen war ja eh futsch. Das hat sich schon unter dem alten Insolvenzrecht über die Jahre gewandelt. Immer häufiger versuchte man Unternehmensteile zu retten oder gar das ganze Unternehmen.

Das neue Insolvenzrecht ESUG passt sich einem Bewusstseinswandel der Akteure im Wirtschaftsleben an. Es legt formal fest, dass es im Insolvenzverfahren künftig um Überleben statt Abwickeln geht. Es bietet große Chancen für Schuldner und Banken und letztlich sogar für die Gläubiger. Hoffentlich machen diese etwas aus diesen neuen Möglichkeiten.

 

 

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