GEZ-Reform ab 2013
Ab dem Jahr 2013 werden die geräteabhängigen Gebühren auf einen sogenannten Rundfunkbeitrag umgestellt. Dann wird die Abgabe pro Wohnung bzw. pro Betriebsstätte erhoben. Auch für Gewerbetreibende ist dann nicht mehr die Zahl der betriebenen Rundfunkgeräte maßgeblich, sondern die Zahl der Betriebsstätten. In Sachen Gebührenhöhe wird ab 2013 die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter ausschlaggebend sein. Nach der aktuellen Fassung des ab 2013 geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrages wird die GEZ-Gebühr nach folgender Staffelung berechnet:
Anzahl Mitarbeiter | Anzahl Rundfunkbeiträge |
---|---|
0 bis 8 | 1/3 |
9 bis 19 | 1 |
20 bis 49 | 2 |
50 bis 249 | 5 |
250 bis 499 | 10 |
500 bis 999 | 20 |
1.000 bis 4.999 | 40 |
5.000 bis 9.999 | 80 |
10.000 bis 19.999 | 120 |
20.000 und mehr | 180 |
Gerade für Selbstständige und Freiberufler dürfte sich die Situation dann verbessern, da sie in der Regel unter die erste Alternative fallen dürften und somit nur ein Drittel der Rundfunkgebühr bezahlen werden.
Für Freiberufler, die von zu Hause arbeiten und für die Wohnung bereits GEZ-Gebühren zahlen, wird es nach Inkrafttreten der Reform noch günstiger. Musste früher für gewerblich genutzte Geräte neben den bereits privat angemeldeten Geräten gezahlt werden, fällt dies nach dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag weg. Nach § 5 Abs. 5 Nr. 3 entfällt künftig die Gebührenpflicht für Betriebsstätten, die sich in einer Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.