Die Familienpflegezeit - 5 Fragen und Antworten 

Die Familienpflegezeit

Werden Eltern oder Partner pflegebedürftig, verändert sich auch für die Angehörigen das ganze Leben. Übernehmen sie die Pflege der Betroffenen, bleibt weniger Zeit für den Beruf. Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz soll den Spagat zwischen Familie und Karriere erleichtern.

Seit dem 1. Januar 2012 kann die Familienpflegezeit beantragt werden. Das Familienpflegezeitgesetz soll es Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen erleichtern, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren. Leider haben Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf eine Familienpflegezeit. Wie das neue Gesetz funktioniert, erklärt Banktip.

Was ist die Familienpflegezeit?

Das Gesetz zur Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden wöchentlich reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Dies geht für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Das Gehalt wird in dieser Zeit aufgestockt.

Wie funktioniert der Gehaltsausgleich?

Der Arbeitgeber zahlt zum geringeren Gehalt einen monatlichen Zuschuss. Dieser entspricht der Hälfte dessen, was vom Gehalt durch die Familienpflegezeit wegfällt.

Beispiel: Wird die Arbeitszeit auf 50 Prozent reduziert, erhält der Arbeitnehmer weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich muss er später wieder voll arbeiten, bekommt in diesem Fall aber nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Das Geld kann sich der Arbeitgeber vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Form eines zinslosen Darlehens zurückholen. Insofern hat der Abeitgeber in dem Pflegezeitraum des Arbeitnehmers keine Mehrausgaben.

Wie kann ich die Familienpflegezeit beantragen?

Zunächst sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Bedingungen einigen. Dann sollte der Arbeitgeber folgende Dokumente beim BAFzA einreichen:

  • Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit durch die Krankenversicherung
  • Gehaltsbescheinigung des Arbeitnehmers mit Angabe der Wochenstundenzahl der letzten 12 Monate 
  • Vertrag zur Familienpflegezeit (Familienpflegezeitvereinbarung)
  • Bescheinigung über das Bestehen einer Familienpflegezeitversicherung

Wichtig: Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, sich auf die Familienpflegezeit einzulassen. Dementsprechend besteht auch kein Rechtsanspruch seitens des Arbeitnehmers.

Was ist die Familienpflegezeitversicherung?

Die Familienpflegezeitversicherung deckt das mögliche Ausfallrisiko der Rückzahlungen ab, das durch Berufsunfähigkeit oder Tod des Arbeitnehmers eintreten kann.  Sie kann durch den Arbeitnehmer oder -geber abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz kann auch durch Aufnahme in eine vom BAFzA abgeschlossene Gruppenversicherung hergestellt werden. Hier ist ein entsprechender Antrag des Arbeitgebers erforderlich. Die Versicherung endet, wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.

Wichtig: Während der Pflegezeit kann dem Arbeitnehmer nur in Ausnahmen gekündigt werden, zum Beispiel wenn das Unternehmen pleite geht. Reicht er selber die Kündigung ein, muss er das ausgelegte Geld zurückzahlen.

Werden die Rentenbeiträge gekürzt?

Der Arbeitgeber zahlt weiterhin die Beiträge zur Rentenversicherung, allerdings auf Grundlage des reduzierten Gehalts. Die Pflegekasse zahlt zusätzlich Beiträge, wenn der Zeitaufwand für die Pflege mindestens 14 Stunden und für die Erwerbstätigkeit höchstens 30 Stunden pro Woche beträgt.

Fazit - Risiko trägt der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können mit der Familienpflegezeit Pflege und Beruf miteinander vereinbaren. Allerdings tragen sie auch das finanzielle Risiko. Sie bekommen weniger Lohn ausgezahlt und müssen zusätzlich für die Kosten der Versicherung aufkommen. Dem Arbeitgeber entsteht durch die Familienpflegezeitversicherung im Grunde kein finanzielles Risiko. Dafür bleiben ihm Fachkräfte erhalten, die sonst eventuell gekündigt hätten.

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