Auch in Zeiten der Niedrigzinsphase wollen Bankkunden ihre Sparguthaben lukrativ anlegen. Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Kiel, sagt, worauf Kunden bei Fondsgeschäften achten sollen.
Banken wollen laut Petersen ihre Produkte verkaufen. Damit Kunden keinen Wertverlust ihres Vermögens verzeichnen müssen und den vollen rechtlichen Anspruch haben, sollten diese auf einige Punkte achten.
Zunächst sollten Kunden kein Beratungsprotokoll unterzeichen. Ist dies jedoch geschehen, stehen Kunden im Schadensfall schlechter da als notwendig. Grund hierfür ist, dass diese Protokolle zum Schutz der Banken dienen. Laut Gesetzgeber müssen diese Papiere zwar angelegt werden, jedoch muss der Kunde diese nicht unterzeichnen.
Weiterhin rät der Anwalt von Spontankäufen ab. Erst wenn der Anleger alles verstanden hat und die Risiken der Produkte abwägen kann, sollte über den Kauf eines Produktes laut Petersen entschieden werden. Auch sollte immer ein Zeuge mit in die Anlageberatung gehen. Bei Unstimmigkeiten mit der Bank kann der Zeuge die Gespräche bezeugen.
Unterschriften verlangen
Beim Abschluss einer fondbasierten Geldanlage sollte der Verbraucher darauf achten, dass sowohl die Bank als auch der Kunde selbst unterschreiben. Laut Peterson kann die Bank auch ohne Unterschrift handeln. Mit zwei Unterschriften auf dem Vertrag ist der Kunde auf der sicheren Seite.
Zudem sollten sich Anlagewillige die Versprechen der Bank gegenzeichnen lassen. Wenn diese von Seiten der Bank "aufrichtig und nach bestem Gewissen erfolgt" sind, sollte diese Bestätigung laut Petersen kein Problem verursachen.
Als letztes weist der Anwalt auf den aktuellen Leitzins der EZB hin. Die Bank senkte diesen auf nahezu null. Damit die Gebühren für die Produkte nicht höher ausfallen als der Zinsertrag für das gewählte Anlageprodukt, sollten Anleger sich vor Abschluss genau darüber informieren.
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