Banken und Sparkassen umgehen bei Wertpapiergeschäften die Transparenzpflicht. Dies geht aus einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hervor. Die Verbraucher werden außerdem nicht ausreichend informiert.
Anlässlich des Weltverbrauchertages (15. März) verteilte die Initiative Finanzmarktwächter Fragebögen an 126 Kreditinstitute. Dadurch die Verbraucherschützer erfahren, wann Banken und Sparkassen Wertpapiergeschäfte als Festpreis- oder Kommissiongeschäfte durchführen. Die Initiative bemängelte den niedrigen Rücklauf der Umfragebögen. Nur 20 Prozent der befragten Kreditinstitute gaben Auskunft.
Aus diesen geht hervor, dass vor allem beim Vertrieb von Zertifikaten und Investmentfonds Festpreisgeschäfte abgewickelt werden. Mit diesen Verkäufen haben Banken und Sparkassen die Möglichkeit Fondsanteile aus dem Eigenbestand an den Kunden zu veräußern. Dabei erhält der Preis der Fondsanteile einen Aufschlag.
Keine Provision?
Dieser muss allerdings nicht offengelegt werden. Grund dafür: Es handelt sich formal um keine Provision. Anders verhält es sich bei Kommissionsgeschäften. Dort gilt die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmepreis als Provision. Dies muss das Kreditinstitut gegenüber dem Kunden offenzulegen.
Verbraucherschützer wollen nun durch den Einsatz eines Finanzmarktwächters Kunden besser schützen. Vorstandsmitglied des Verbraucherzentrale Bundesverband Gerd Billen fordert den Gesetzgeber nun auf, diese Aufklärungslücken zu schließen und bei Festpreisgeschäften die gleichen Regeln anzuwenden. So sollen Verbrauchern Verluste in Milliardenhöhe erspart bleiben.
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