Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor Risiken beim Verkauf von Altgold. Mitunter sollen Kunden beim Verkauf eine "Rücknahme-Verpflichtung" unterschreiben. Falls es sich "nicht um das zugesicherte Edelmetall handelt", platzt das Geschäft im Nachhinein und die ausgezahlten Euros sind gegen Aushändigung des Goldes zu erstatten.
Das bedeutet für die Kunden ein enormes Risiko, da der Rückruf theoretisch auch Jahre später erfolgen könnte. Mit der Rücknahmepflicht werde "das Risiko der Fehlbarkeit bei der Materialprüfung einseitig auf den Kunden verlagert", sagt der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte, Joachim Dünkelmann. Daher empfiehlt es sich, statt die Unterschrift auf die Rücknahmeverpflichtung zu setzen, auf eine genaue und schriftliche Materialgarantie des Ankäufers zu beharren.
Auch der Goldverkauf über den Postweg an Anbieter wie Goldkit, Goldkurier oder Briefgold birgt Risiken. So sind die Pakete bei DHL nur bis zu einem Wert von 500 Euro versichert. Wer mehr Gold ins Paket legt, muss im Falle des Verlusts damit rechnen, dass er den Mehrwert nicht erstattet bekommt. Zudem braucht man für die Verlustregulierung stets qualifizierte Nachweise, was im Paket lag. Die Zeugenaussage der Ehefrau reicht da in der Regel nicht. Vor dem Versand soll man daher den Wert des Schmucks beim Juwelier schriftlich schätzen lassen.
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