Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klage gegen die Sparkasse Ulm eingereicht. Grund ist die Kündigungsklausel in den Scala Sparverträgen.
Bei Scala Sparverträgen handelt es sich um eine Form des Vorsorgesparens. Der Sparer vereinbart mit der Sparkasse einen Betrag der monatlich oder vierteljährlich auf das Konto eingezahlt wird. Das Guthaben wird variabel verzinst. Zusätzlich zahlt die Sparkasse einen Zusatzzins, der sich mit der Vertragsdauer erhöht. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Gegen diese Frist klagt nun die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Nach Angaben der Verbraucherschützer wolle das Kreditinstitut die hochverzinsten Sparverträge loswerden. Dazu bieten die Sparkassen ihren Kunden Alternativangebote an. Die Sparkassen wollen die Scala-Sparverträge mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auflösen.
Klausel ist ungenau
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht die Klausel zur Kündigung jedoch als nicht angemessen an, um den Sparvertrag seitens der Sparkasse zu kündigen. "Die Sparkasse könnte sonst einseitig den Vertragszweck aushöhlen, der gerade auch in der Erzielung von Bonuszinsen in der vereinbarten Laufzeit liegt", erklärt Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Niels Nauhauser.
"Seit Februar erhalten wir zunehmend Beschwerden von Kunden der Sparkasse, in den letzten Monaten suchen täglich mehrere Betroffene unsere Beratungsstelle auf", sagt die Beraterin der Verbraucherzentrale in Ulm, Ingrid Ritter. "Die Verbraucher sind maßlos enttäuscht vom Vorgehen der Sparkasse", berichtet Ritter. Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer nun eine Rechtsklarheit für alle Betroffenen schaffen.
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