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Urteil: Minderjährige erben anders 

Erben müssen einen überschuldeten Nachlass nicht akzeptieren. Bei Minderjährigen gelten in diesem Fall andere Fristen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 21 W 22/12).

Wer das Erbe ausschlagen möchte, hat eine Frist von sechs Wochen. Diese beginnt bei Minderjährigen erst, wenn beide Elternteile über die Erbschaft informiert sind. Laut Gericht könne erst dann eine gemeinsame Entscheidung getroffen werden, die im Sinne des Erben ist.

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