Wer seine Goldbarren oder Goldmünzen aufgrund des derzeit hohen Goldpreises gewinnbringend verkaufen will, sollte bedenken, dass der Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig ist, wenn zwischen Erwerb und Verkauf weniger als 12 Monate liegen. Wie der Bundesverband deutscher Banken mitteilt, muss der Gewinn in diesem Fall in der Steuererklärung angegeben werden, sobald die jährliche Freigrenze von 600 Euro überschritten wird.
Der Bankenverband empfiehlt mindestens ein Jahr lang in Gold zu investieren, denn nach einer Haltefrist von einem Jahr sind Veräußerungsgewinne grundsätzlich steuerfrei. Zum Anlagegold zählen Goldbarren oder -münzen, die nach 1800 geprägt wurden, gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und deren Marktpreis sich im Wesentlichen nach ihrem Goldgehalt richtet. Das Bundesfinanzministerium verzeichnet in einer Liste gängige Goldmünzen, die zum Anlagegold gezählt werden.
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