Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben die Kritik des EU-Wettbewerbskommissars Michel Barnier an ihrem Einlagensicherungssystem zurückgewiesen. Barnier hatte in Brüssel erklärt, dass den Kunden von Genossenschaftsbanken und Sparkassen nur ein unzureichender Schutz ihrer Einlagen zustehe. Bei einem Zusammenbruch einer Sparkasse oder einer Bank, hätten die Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Guthaben.
"Alle Genossenschaftsbanken und Sparkassen stehen mit ihrem gesamten Vermögen füreinander ein. Damit werden alle Kundeneinlagen umfassend geschützt. Das Institutssystem verhindert zudem eine Insolvenz von Sparkassen und Genossenschaftsbanken, so dass ein Einlagensicherungsfall erst gar nicht eintritt", sagten der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Heinrich Haasis, und der Präsident des Bundesverbandes der Genossenschaftsbanken, Uwe Fröhlich.
Die EU-Kommission will mit ihrer Richtlinie den Einlagenschutz europaweit vereinheitlichen. Derzeit garantieren die Banken der EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich hohe Beträge. In Deutschland liegt die gesetzliche Einlagensicherung zur Zeit bei 50.000 Euro. Die EU-Kommission will die Mindestgrenze der Einlagensicherung auf 100.000 Euro anheben. Nach Auffassung von Haasis und Fröhlich wäre dies eine Überregulierung des Finanzmarktes. Aus ihrer Sicht gebe es keine Notwendigkeit die Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu verändern.