Der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD) Adolf Bauer forderte das Ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf, die im Rahmen der Gesundheitsreform neu geltenden Zuzahlungsregelungen für pflegebedürftige Heimbewohner außer Kraft zu setzen. Darüber hinaus soll das Ministerium die Krankenkassen anweisen, bis zur Korrektur des Gesetzes diesem Personenkreis vorab eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass sie von Zuzahlungen im Gesundheitswesen befreit sind.
Das neue Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2004 auch für pflegebedürftige Menschen, die nun ebenfalls für Gesundheitsleistungen bis zur Erreichung der Höchstgrenze von 2 Prozent (für Dauerkranke 1 Prozent) des Regelsatzes der Sozialhilfe zuzahlen müssen. Ein Heimbewohner muss den Zuzahlungsbetrag zunächst aus eigener Tasche aufbringen, bevor nach einem entsprechenden aufwändigen Verwaltungsverfahren bei seiner Krankenkasse die Befreiung von der Zuzahlungspflicht ausgesprochen werden könne. Bis zur Befreiungserteilung durch die Krankenkasse muss er jedoch in Vorlage treten.
"Mit dieser Regelung", so Bauer, "beweist die Gesundheitsreform einmal mehr, dass die Patienten, aber auch der Sozialstaat auf der Strecke bleiben." Im Übrigen verwies Bauer auf den mit der Überprüfung verbundenen enormen Verwaltungsaufwand. Die dadurch verursachten Kosten überstiegen die Einnahmen bei weitem.