Euro-Sondermünzen können nicht immer und überall als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Daran erinnert der Bankenverband.
Deutsche Zehn-Euro-Sondermünzen können in Deutschland als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Jedoch gilt dies nicht für das europäische Ausland. In Frankreich, Spanien und den anderen Euro-Ländern müssen die Sondermünzen in den Geschäften nicht angenommen werden.
2-Euro-Gedenkmünzen bilden hier eine Ausnahme. Wenn Größe, Gewicht und Wertseite den normalen 2-Euro-Geldstücken entsprechen, sind sie in jedem anderen Land des Euro-Raums gesetzliches Zahlungsmittel. Wer eine Sondermünze in den Händen hält, sollte sich jedoch vorher überlegen, ob er damit die Einkäufe bezahlen will. Denn schließlich kann sie für einen Sammler einen höheren Wert als den eigentlichen Nennwert haben.
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