Dubiose Steuerdeals führten bei der Maple Bank ins Aus. Die Insolvenz der deutschen Tochter des kanadischen Geldinstituts kann nicht mehr abgewendet werden. Deutschlands oberste Finanzaufsicht, die BaFin, hat den Entschädigungsfall nach dem Einlagensicherungsgesetz festgestellt. Das teilt der Bankenverband in Berlin mit.
Die BaFin verbot der Maple Bank vor fünf Tagen den Kundenverkehr. Sie schloss die Investmentbank wegen drohender Überschuldung (Banktip berichtete). Gestern beantragte sie am Amtsgericht Frankfurt, das Insolvenzverfahren über die Maple Bank zu eröffnen.
Jetzt steht fest, dass das Geldinstitut wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, die Einlagen der Kunden im Volumen von 2,6 Milliarden Euro zurück zu zahlen.
Somit erhalten die Bankkunden ihr Geld von der staatlichen Einlagensicherung in Höhe von bis zu 100.000 Euro, im Ausnahmefall bis 500.000 Euro, und vom Entschädigungsfonds der deutschen Privatbanken zurück. Der Fonds schützt die Einlagen pro Kunde bis zu einer Sicherungsgrenze von knapp 60 Millionen Euro.
Der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes wird sich auch im Namen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) mit den Einlegern in Verbindung setzen, so der Bankenverband. Die gesetzliche Entschädigung soll innerhalb von 20 Arbeitstagen erfolgen. Diese gesetzliche Auszahlungsfrist verkürzt sich erst ab dem 1. Juni 2016 für die EdB auf sieben Arbeitstage.
Weiterführende Informationen gibt es im Internet auf den Seiten der EdB. Dort sind auch schon Fragen und Antworten formuliert. Von persönlichen Nachfragen bittet die EdB abzusehen, da es das Auszahlungsverfahren nicht beschleunigen würde.
Sie müssen jetzt die Kundendaten auswerten und die Kunden anschreiben, um die neue Bankverbindung von ihnen zu erfahren. Erst wenn das unterschriebene Formular mit der Bankverbindung wieder bei der Einlagensicherung eingegangen ist, erfolgt innerhalb weniger Tage die Entschädigungszahlung. Hinzu kommt eine Aufstellung der entschädigten Kapital- und Zinsbeträge.
Seit der Gründung der EdB im Jahr 1998 in Berlin kam es bereits zu acht Bankenschließungen in Deutschland und den daraus resultierenden Entschädigungen: Bankhaus Partin (2001), Gontard und Metallbank (2002), BkmU Bank (2002), BFI Bank (2003), Privatbank Reithinger (2006), Weserbank (2008), Lehman Brothers Bankhaus (2008) und noa bank (2010).
Foto: ©Kai Hartmann/BaFin