Zwischen der Schweizerischen Bankenvereinigung und der in Bonn ansässigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit hitzige Diskussionen über das Kreditwesengesetz ausgefochten. Als Hintergrund des Schlagabtausches stellt sich die Frage, ob Schweizerische Banken, die in Deutschland über keine Niederlassung verfügen, dort mit ihren Dienstleistungen um Kunden werben dürfen.
Die BaFin signalisiert klare Ablehnung und beruft sich hierbei auf eine Verordnung des vergangenen Jahres, die Banken aus Nicht-EU-Ländern zu dem Besitz einer Erlaubnis verpflichtet, wenn sie in Deutschland ihre Dienste anbieten wollen. Zudem verweist die BaFin auf das Kreditwesengesetz, welches an ausländische Banken die Bedingung knüpft, über Zweigstellen in Deutschland zu verfügen, die der deutschen Aufsicht unterliegen. Mit dieser Maßnahme will die BaFin den Anlegerschutz in Deutschland sichern.
Die Schweizerische Bankenvereinigung will nun Ausnahmegenehmigungen für ihre Kreditinstitute aushandeln. Nach Informationen des Handelsblattes würden bereits entsprechende Anträge aus der Schweiz auf solche Sonderregelungen bei der Bonner Behörde für Finanzdienstleistungsaufsicht vorliegen. Oliver Struck, Sprecher der BaFin, bestätigte allerdings noch keinerlei Entscheidungen.