Die deutschen Kreditinstitute sollen von ihren so genannten toxischen Wertpapieren durch die Bildung von Bad Banks entlastet werden. Dadurch soll die Liquiditätsversorgung der deutschen Wirtschaft verbessert werden. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung sollen die Bilanzen von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten kurzfristig bereinigt werden können, indem sie strukturierte Wertpapiere mit einem Abschlag vom Buchwert in Bad Banks auslagern.
Banken müssen Abschlag an Bad Bank zahlen
Dieser Abschlag soll 10 Prozent des Wertes betragen, mit dem die Papiere zum gegenwärtigen Zeitpunkt in den jeweiligen Bilanzen der Banken erfasst sind. Der Abschlag könne niedriger als 10 Prozent sein, wenn er bei der Bank oder Finanzholding dazu führen würde, dass die Kernkapitalquote unter 7 Prozent sinkt.
Unternehmen, die an andere Kreditinstitute durch Fusion übertragen wurden, könnten aber auch einen höheren Betrag übernehmen, um damit beihilferechtliche Auflagen zu vermeiden. Die Bundesregierung schätzt die Bestände dieser toxischen, strukturierten Wertpapiere in den Bilanzen einer Reihe von Kreditinstituten als erheblich ein, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundestages.
Gründung der Bad Bank nicht Pflicht
Eine Pflicht zur Gründung dieser Bad Banks (im Entwurf Zweckgesellschaften) sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Banken, die solche Bad Banks gründen und Wertpapiere auslagern, sollen von der Bad Bank im Gegenzug staatlich garantierte Schuldverschreibungen erhalten. Eine zeitliche Begrenzung dieser Garantien ist nicht vorgesehen.
"Die Garantie bewirkt, dass die von einer Zweckgesellschaft begebenen Schuldtitel keinen Kreditrisiken ausgesetzt sind und Bewertungsrisiken entfallen, die bei strukturierten Wertpapieren bestehen, und die Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung reduziert werden", heißt es in dem Regierungsentwurf.
Banken müssen für staatliche Garantie Gebühr zahlen
Für die Garantie auf die Schuldverschreibungen müssen die Kreditinstitute oder Finanzholdings eine Gebühr an den Staat bezahlen. Die Vergütung könne auch durch die Ausgabe von Kapitalanteilen geleistet werden. Außerdem müssen die Banken den Bad Banks über 20 Jahre hinweg einen Ausgleichsbetrag zahlen.Als Höhe des Betrages wird in dem Entwurf die Differenz zwischen 90 Prozent des Buchwerts und dem geschätzten Wert der ausgelagerten Papiere bei deren Fälligkeit genannt.
Dividenden an Aktionäre an Gebühr gekoppelt
Reicht der Ausgleichsbetrag nicht aus, um die Verluste der Bad Bank auszugleichen, dürfen die Institute auch nach den 20 Jahren keine Dividenden an Alteigentümer der jeweiligen Bank ausschütten.
Die vorgesehenen finanziellen Ausschüttungen müssen stattdessen so lange an den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) gezahlt werden, bis das Defizit der Bad Bank ausgeglichen ist. Der finanzielle Ausgleich könne aber auch durch die Ausgabe von Aktien an den SoFFin erfolgen.
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