Mit dem Smartphone ein Taxi bestellen, bezahlen und bewerten: Das ist die Taxi-App MyTaxi, eine Tochter des Daimler-Konzerns. Das Besondere: Kunden bekommen 50 Prozent des Fahrpreises erstattet. Damit ist jetzt Schluss, urteilte das Landgericht Frankfurt.
"Weder nach oben noch nach unten" dürfe von der Höhe des gesetzlich festgelegten Preises für Taxifahrten abgewichen werden, begründete das Gericht das Verbot der Rabatt-Aktionen des Internet-Dienstleisters MyTaxi.
Nach dem Personenbeförderungsgesetz gelten in Deutschland Festpreise für Taxifahrten. MyTaxi hat dieses Gesetz umgangen, indem sie den Kunden, die über die App ein Taxi riefen, 50 Prozent des Fahrpreises erstatteten. Taxifahrer in mehr als 40 Städten waren somit gezwungen, sich entweder der App anzuschließen oder auf Kunden zu verzichten.
Auf ihrer Internetseite wirbt MyTaxi mit 10 Millionen Nutzern, die sich die App heruntergeladen haben, und einem Netzwerk von 45.000 Taxis, die sich MyTaxi angeschlossen haben.
Geklagt hatte die Genossenschaft der Taxizentralen, die in den Rabattaktionen einen unlauteren Wettbewerb sah. Das Urteil des Landgerichtes Frankfurt gilt bundesweit (Az.: 3-06 072/15).
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