Fast alle Banken missachten ihre Pflicht, Provisionen bekannt zu geben, wenn sie Wertpapiere verkaufen. Dies ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Nur zwei Prozent der Banken gaben den Kunden eine zufriedenstellende Auskunft.
Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale hatten 280 Kunden bei ihren Banken eine Offenlegung der Provision bei Abschlüssen von Wertpapieren gefordert. Zwei Drittel der Institute hatten die Auskunft gänzlich verweigert. Ein Drittel der Banken informierte zwar über Provisionen, allerdings größtenteils völlig unzureichend. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs sind Banken jedoch zu einer entsprechenden Auskunft verpflichtet.
Banken reden sich aus der Verwantwortung
Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Gerd Billen, bezeichnete gegenüber Pressein Berlin das Ergebnis als "Trauerspiel". Zwar handele es sich um eine nicht repräsentative Untersuchung, dennoch bestehe großer Handlungsbedarf. Da immerhin drei Banken eine Auskunft geben konnten, sollten auch andere dazu in der Lage sein. Viele Banken fanden jedoch verschiedene Wegen, eine direkte Auskunft zu vermeiden. VZBV-Geldanlageexpertin Dorothea Mohn nannte als Beispiele:
- Informationen seien schon gegeben worden oder im Internet verfügbar,
- Kommissionsgeschäfte wurden als Festpreisgeschäfte deklariert, bei denen keine Auskunftspflicht bestehe ,
- Der Arbeitsaufwand sei zu groß,
- Für Informationen müsse der Kunde eine Vorauszahlung leisten.
Deutsche Bank, HypoVereinsbank und eine Sparkasse vorbildlich
Einen Unterschied etwa zwischen Banken und Sparkassen konnten die Verbraucherschützer nicht feststellen. Als einzige drei Banken informierten vorbildlich: die Deutsche Bank, die HypoVereinsbank und die Sparkasse Hannover. Als Negativbeispiel führten die VZBV-Experten die Targobank an.
Verbraucherschützer fordern BaFin zum Handeln auf
Kunden könnten ohne die nötigen Informationen nicht abwägen, inwieweit das Geldinstitut im eigenen Interesse handelt, sagte Billen. Der VZBV fordert einheitliche gesetzliche Vorgaben über die Art der Auskunft. Außerdem müsse die Finanzaufsicht BaFin dafür sorgen, dass die Banken ihrer Auskunftspflicht nachkommen.
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