Im April treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Auch der angekündigte überarbeitete 50-Euro-Schein erscheint. Hier die wichtigsten Änderungen in Überblick:
50-Euro-Schein
Der überarbeitete 50-Euro-Schein wird vom Dienstag, den 4.April an in Umlauf gebracht. Es soll fälschungssicherer sein. Die aufgedruckte Zahl „Fünfzig“ auf der Vorderseite ändert beim Kippen des Scheins die Farbe von Smaragdgrün zu Tiefblau. Motive und Grundfarbe der Banknote bleiben gleich: Der Fünfziger behält seine Mischung aus Orange und Braun. Die bisherigen Banknoten bleiben gültig
Schonvermögen für Sozialhilfeempfänger
Der Vermögensfreibetrag beim Bezug von Sozialhilfe wird von 2600 auf 5000 Euro angehoben. Grundsätzlich gilt diese Regelung für Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung benötigten, ebenso wie für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige.
Neue Sprechstunde der Psychotherapeuten
Vom 1. April an müssen Psychotherapeuten eine spezielle Sprechstunde für Menschen, die dringend Hilfe benötigen, anbieten.
Leiharbeit
Leiharbeiter dürfen ab dem 01.04 nicht länger als 18 Monate im selben Unternehmen arbeiten. Danach müssen sie vom Betrieb übernommen werden, sofern sie dort weiterhin arbeiten sollen. Nach neun Monaten greift zudem die Neuerung, dass die Leiharbeiter das gleiche verdienen müssen wie vergleichbare Beschäftigte im Betrieb – es sei den Tarifverträge regeln das anders. Außerdem dürfen Leiharbeiter während eines Streiks nicht mehr eingesetzt werden, um Tätigkeiten der Angestellten zu übernehmen.
Neuregelung in der Notaufnahme
Im Notfall- und Bereitschaftsdienst gelten ab 1. April neue Vorschriften, die das Ziel haben, überfüllte Notaufnahmen in den Kliniken zu entlasten. Künftig bekommt der Arzt in der Notaufnahme eine Pauschale von 4,74 Euro für Abklärung der Notwendigkeit der Behandlung, wenn der Patientkein kein Notfallpatient ist und an andere Ärzte verwiesen werden muss.
Kosten für Telemedizin
Im Bereich der ambulanten Telemedizin bekommen die Ärzte die Möglichkeit zusätzliche Positionen –wie z.B. die video-Sprechstunde abzurechnen.
Neue Regeln für Heizanlagen
Für neue Heizungen, die mit die mit Holz - inklusive Pelletheizungen – oder Kohle arbeiten, gibt ein neues Energieeffizienzlabel. Sie müssen die Effizienz- und Abgasvorgaben einer Ökodesign-Richtlinie erfüllen. Ohne Label darf der Schornsteinfeger neue Feststoffheizungen nicht mehr abnehmen. Ältere Feststoffheizungen dürfen weiterhin ohne Label betrieben werden.