Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will Möglichkeiten zur Verstaatlichung finanziell maroder Banken schaffen. Ein entsprechendes Enteignungsgesetz wird derzeit von der Bundesregierung entworfen.
Wie die "Financial Times Deutschland" (FTD) berichtet, könnte der kriselnde Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) der erste Fall werden. Die Bundesregierung will sich nach Angaben der FTD bis Ende März Zeit für eine Entscheidung lassen und den Jahresbilanzbericht der HRE abwarten.
Merkel (CDU) sagte am Samstag in Berlin: "Wenn es im Einzelfall für den Steuerzahler billiger wird, kann die Übernahme von Anteilen sinnvoll sein." Die Regierung habe eigentlich keinen Ehrgeiz, nun auch noch Banktätigkeiten auszuüben. Es seien aber die Banken gewesen, die der Politik ihre Hilfsbedürftigkeit signalisiert hätten, zitiert die FTD die Kanzlerin.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte, der Staat solle durch das Gesetz auch zur Enteignung der bisherigen Bankaktionäre ermächtigt werden. Dieses Szenario sei allerdings nur als letzte Möglichkeit vorgesehen.
Die Hypo Real Estate (HRE) kann sich nach Angaben der Zeitung nur deshalb noch am Markt halten, weil ihr der Staat und Banken 92 Milliarden Euro an Kapitalhilfen und Bürgschaften zur Verfügung gestellt haben. Mit der Enteignung der Bank bestehe die Hoffnung, dass die eingesetzten Steuermittel besser geschützt seien sowie Investoren abgewehrt würden, die den Immobilienfinanzierer möglichst billig übernehmen wollen.
Enteignungen sollen dem Entwurf zufolge bis zum 31. Dezember 2009 gegen eine Entschädigung möglich sein. Vorbehalte dagegen gibt es vor allem in der Unionsfraktion. Der Finanzpolitiker Hans Michelbach (CDU) sieht durch eine Enteignung von Aktionären die Prinzipien der sozialen Markwirtschaft verletzt. Auch im Finanzministerium macht man sich nach Angaben der Zeitung Gedanken, was eine Enteignung für die Aktienkultur in Deutschland bedeuten würde. Gewünschte ausländische Investoren könnten ebenfalls abgeschreckt werden.
Jedoch beinhaltet nach Angaben der FTD der Gesetzesentwurf auch eine positive Nachricht: So soll die Laufzeit für Bankgarantien des Rettungsfonds Soffin von zurzeit 36 Monaten auf 60 Monate verlängert werden. Dadurch solle der Soffin mehr Flexibilität erhalten und die Anpassung an die Refinanzierungsstruktur der Banken erleichtern.
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