Marktmissbrauch und Insiderhandel mit Finanzprodukten werden in Deutschland ab Juli 2016 europäisch einheitlich geahndet und schärfer bestraft. Die strengeren Regeln gegen Exzesse an den Märkten folgen erst in einem zweiten Gesetz (MiFID II) Anfang 2018, teilt das Finanzministerium in Berlin mit.
In dem ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz, dass das Bundeskabinett heute beschlossen hat, werden insgesamt vier EU-Rechtsakte in nationales Recht umgesetzt: die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD), die zugehörige Verordnung (MAR), die Verordnung über Zentralverwahrer (CSD-VO) und die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO).
Mit den neuen Vorschriften werden die bestehenden an die neuen technologischen Entwicklungen angepasst – beispielsweise beim Hochfrequenzhandel. Die Transparenz auf den Finanzmärkten sowie der Anlegerschutz sollen dadurch weiter verbessert werden. Die Reform ist eine weitere Reaktion auf die weltweite Finanzkrise von 2007.
Bei der Verordnung über Basisinformationsblätter müssen Kleinanleger künftig europaweit einheitlich über die Finanzprodukte schriftlich informiert werden. Hier wird der Fokus auf "verpackte" Anlageprodukte gelegt. Dies sind Anlagen mit Risiken wie beispielsweise Investmentfonds "verpackt" in Versicherungsprodukte.
Zudem müssen die Kunden die Möglichkeit haben, bei den beratenden Personen beziehungsweise Institutionen, die diese Produkte erstellen, ein Beschwerdeverfahren in Gang setzen zu können. Die Verordnung enthält auch Vorgaben für nationale Sanktionen und befähigt die Aufsichtsbehörde bei Missständen die Produkte zu beschränken oder zu verbieten.
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