Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor unseriösen Finanzprodukten schützen und hat deshalb jetzt den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht eine stärkere Aufsicht der BaFin vor.
Die Bundesregierung hat am 12. November 2014 im Kabinett den Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutz verabschiedet. Wann das Gesetz tatsächlich in Kraft treten wird, ist noch nicht geklärt, voraussichtlich aber im Sommer 2015. Das Gesetz soll Kleinanleger künftig besser vor riskanten Anlagemöglichkeiten absichern. In dem Gesetzentwurf findet man eine Prospektpflicht für alle Vermögensanlagen. Darin müssen Kunden über Wert und Risiken der Geldanlage ausreichend informiert werden. Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen garantieren eine sorgfältigere Planung. Die Transparenz personeller Geschäftsbeziehungen soll helfen, Interessenkonflikte zu vermeiden.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine erweiterte Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Sie soll sich künftig auch um den Schutz kollektiver Verbraucherinteressen kümmern. Außerdem werden Werbung und Vertriebsangebote eingeschränkt.
Foto: © James Steidl / Fotolia.com
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr