2015 sinkt die Einlagensicherung privater Banken. Dann beträgt die Sicherungsgrenze nur noch 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank. Sind die Geldanlagen der Verbraucher auch weiterhin sicher?
Bei der Insolvenz eines Kreditinstituts schützt die Einlagensicherung die Ersparnisse der Kunden. So sind Geldanlagen wie Fest- und Tagesgeld, Sparbriefe und Konten abgesichert. Ab dem 1. Januar 2015 reduzieren private Banken den Einlagensicherungsfonds. Der Einlagensicherungsfonds deckt Geldanlagen der Kunden bisher bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank. Diese Einlagensicherung wird 2015 auf 20 Prozent herabgesetzt. Geplant sind zukünftig weitere Senkungen. 2020 soll der Sicherungsanteil noch 15 Prozent betragen, 2025 dann sogar nur noch 8,75 Prozent des Eigenkapitals.
Öffentlich rechtliche Kreditinstitute wie Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken sind von der Absenkung nicht betroffen, da diese Banken über einen eigenen Haftungsverbund geschützt sind.
Gesetzliche Einlagensicherung von der Änderung nicht betroffen
Das Mindesteigenkapital privater deutscher Banken liegt bei 5 Millionen Euro. Nach der Absenkung des Einlagensicherungsfonds beträgt der Mindestschutz für Ersparnisse immer noch eine Million Euro. Kleinanleger sind also auf jeden Fall abgesichert.
Die geplante Änderung betrifft nicht die gesetzliche Einlagensicherung. Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Spareinlagen bis 100.000 Euro auch in Zukunft zu 100 Prozent gesichert. Für sehr vermögende Sparer bietet sich daher eine Aufteilung ihrer Ersparnisse auf mehrere Banken an. Mit der Verteilung sollten selbst extrem hohe Geldanlagen der Verbraucher künftig sicher sein. Auch im Falle einer Bankenpleite.
Foto: © Thommy Weiss / pixelio.de
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