Investmentfonds sind geschütztes Sondervermögen. Das heißt, das Geld der Anleger ist auch beim Konkurs der Depotbank gesichert. Daran erinnert der Bundesverband deutscher Banken.
Investmentfonds sind eine durchaus beliebt Anlageform: Der Bundesverband schätzt, dass deutsche Sparer über 600 Milliarden Euro so angelegt haben. Dabei ist das Vermögen auch beim Konkurs von Investmentgesellschaft oder Depotbank geschützt. Das Fondsvermögen geht nämlich nicht in die Konkursmasse ein.
Fondsanteile selbst bei Konkurs verfügbar
Geht die Investmentgesellschaft bankrott, wird das Fondsvermögen von der Depotbank als Sondervermögen verwaltet. Die Depotbank wickelt die Investmentfonds ab und leitet den Erlös an die Anleger weiter. Eine andere Möglichkeit ist, dass der Erlös mit der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) an eine andere Kapitalgesellschaft geht. Meldet die Depotbank Konkurs an, kann die BaFin einen Institutswechsel vorgeben. In beiden Fällen können die Anleger weiter über ihre Fondsanteile verfügen.
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