Wenn Banken bewusst Gefahren für den Aktienkurs herunterspielen, müssen sie mit Schadenersatzklagen rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: XI ZR 51/10). Entscheidend dabei ist, dass die Bank bewusst die Unwahrheit gesagt hat.
Der BGH hatte den Fall eines Aktionärs zu entscheiden, der in der Finanzkrise einen größeren Posten Aktien der Mittelstandsbank IKB gekauft. Die Bank hatte in einer Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 ihre Verwicklung in die US-Immobilienkrise verharmlost. Die Richter sahen es dabei als erwiesen an, dass die Bank dies getan hatte, obwohl sie das ganze Ausmaß ihrer Verstrickung bereits kannte.
Die Bundesrichter entschieden, dass ein Schadenersatzanspruch nicht automatisch abgewiesen werden darf. Der BGH verwies den Fall an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück. Dessen Richter nun feststellen, ob der Kläger seine Aktien tatsächlich aufgrund der verharmlosenden Pressemitteilung gekauft hatte. Dann könnte seine Schadenersatzklage Erfolg haben.

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