Ab September zahlen die Familienkassen vier Euro mehr pro Monat und Kind. Die erhöhten Kindergeldbeträge und Nachzahlungen sind in der Regel vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.
Das Plus auf den Konten der Familien ist gesichert. Laut der Verbraucherzentrale Berlin haben das die Sparkassen und Banken zugesichert. Das Plus wird automatisch in die bestehenden Freibeträge auf das P-Konto eingepflegt. Die vorliegenden P-Konto-Bescheinigungen beziehungsweise Kindergeld-Bescheide bleiben weiterhin gültig.
Die erhöhten Beiträge für Januar bis August zahlen die Familienkassen im Oktober nach. Die Beträge besitzen einen speziellen Schlüssel. So erkennen die Banken und Sparkassen, dass es sich um die Kindergeld-Nachzahlung handelt. So sind zusätzliche Bescheinigungen oder Anpassungen nicht nötig.
In Einzelfällen bekommen Eltern die Nachzahlung vor Oktober, da das Kindergeld manuell berechnet wird. Die spezielle Kennzeichnung fehlt und die Geldinstitute erkennen die geschützte Gutschrift auf dem P-Konto nicht. Der Kontoinhaber muss sich selbst um den Schutz kümmern und den Bescheid der Familienkasse vorlegen.
Wenn durch ein laufendes Vollstreckungsverfahren ein individueller Freigabebeschluss getroffen wurde, der den gültigen Kindergeldbetrag einbezieht, müssen die Schuldner handeln. Eine Anpassung der neuen Kindergeldbeträge mitsamt der Nachzahlung vom Oktober ist zu beantragen. Ansonsten geht die Nachzahlung beziehungsweise Erhöhung verloren.
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