Die Bundesregierung will die Arbeit von Anlageberatern am sogenannten Grauen Kapitalmarkt stärker reglementieren. Für die Vermittler von geschlossenen Fonds sollen laut einem Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums ähnliche Vorgaben gelten wie für Bankberater. Wie das "Handelsblatt" berichtet, will die Bundesregierung den Entwurf morgen absegnen.
Die Anlageberater sollen künftig eine Sachkundeprüfung nachweisen. Wie auch Bankberater sollen sie ihre Kunden über Provisionen informieren, mit einem Produktinformationsblatt über Chancen und Risiken ihrer Produktempfehlung aufklären und ein Beratungsprotokoll anfertigen. Künftig ist eine Berufshaftpflichtversicherung für die Finanzvermittler vorgeschrieben.
Bislang gab es immer wieder Beschwerden, dass die Vermittler am Grauen Kapitalmarkt, anders als Bankberater, nur einer geringen Regulierung unterliegen. Die rund 80.000 Finanzberater sollen von den lokalen Gewerbeämter kontrolliert werden. Laut "Handelsblatt" ist die Aufsicht durch die Gewerbeämter problematisch, da den Behörden die Detailkenntnis der Finanzbranche fehlt. Bankberater werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert.