Der Brennstoffhersteller German Pellets ist Pleite und rund 10.000 Anleger fürchten um ihr Geld. Es geht um drei 7,25 %-Anleihen von German Pellets im ursprünglichen Wert von 252 Millionen Euro. Eine Anleihe davon wird am 1. April 2016 fällig. Doch eine Anmeldung von Forderungen ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang Mai möglich.
Das Amtsgericht Schwerin hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der German Pellets GmbH eröffnet. Rechtsanwältin Bettina Schmudde von der Kanzlei White & Case ist vom Gericht zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Sie muss nun klären, was an Vermögen noch vorhanden ist und wie es weiter geht.
Währenddessen bangen nicht nur weltweit 650 Arbeitnehmer von German Pellets um ihren Job, sondern auch rund 10.000 Privatanleger um ihr Geld, das sie dem Brennstoffhersteller aus Wismar als Kredit in Form von Anleihen gegeben haben. Die erste Anleihe sollte in sechs Wochen fällig werden. Doch von dem ursprünglichen Wert ist kaum noch was übrig.
Anleihen haben in der Regel einen festen Rückzahlungsbetrag und feste Zinsbindungen. An der Börse startet der Kurs bei der Emission nicht in Euro oder einer anderen Währung sondern bei 100 Prozent. Die Zinsen werden je nach Vereinbarung zwischendurch ausbezahlt. Am Laufzeitende sollten allerdings die 100 Prozent inklusive der letzten Zinszahlung zurückgegeben werden.
Wird jetzt aber während der Laufzeit die Bonität des Kreditnehmers schlechter – wie hier bei German Pellets, fällt der Kurs. Bei den German Pellets-Anleihen verloren die Kurse vor der Aussetzung an der Börse dramatisch und notierten nur noch bei 0,2 und 2 Prozent des Nennwertes.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) in München will das Insolvenzverfahren aktiv begleiten – da sie selbst Anleihen von German Pellets halten. Deshalb werden auch spezialisierte Rechtsanwälte mit der Prüfung von eventuell vorhandenen Schadensersatzansprüchen beauftragt, so die SdK. Je mehr Anleiheinhaber sich zusammenfinden, umso besser könnten sie nach Ansicht der SdK ihre Interessen wahren. Betroffene können sich hierzu für einen kostenlosen Newsletter auf den Internetseiten der SdK registrieren. Für die Anleger der Genussscheine sieht die SdK allerdings kaum eine Chance.
Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind während des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Die Bundesagentur für Arbeit wird somit die ersten Zahlungen in Nettohöhe des bisherigen Gehaltes bereits Ende Februar veranlassen.
Foto: ©Shutterstock