Das Landgericht Hamburg hat der Hamburger Sparkasse (Haspa) untersagt, Telefonanrufe zu Vertriebszwecken bei ihren Kunden durchzuführen (Az.: 315 O 358/08). Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, verbot das Gericht der Sparkasse Telefonanrufe bei ihren Privatkunden, mit dem Ziel für eine Geldanlage zu werben, wenn diese nicht zuvor in eine telefonische Kontaktaufnahme eingewilligt haben.
Haspa verkaufte besonders häufig Lehman-Zertifikate per Telefon
"Das Urteil ist ein weiterer Erfolg im Kampf gegen die Landplage der Telefonwerbung", sagt der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg Günter Hörmann. Eine Auswertung der Verbraucherschützer ergab, dass 58 Prozent der bei der Verbraucherzentrale ratsuchenden Lehman-Geschädigten von ihrer Bank oder Sparkasse telefonisch kontaktiert wurden. Besonders häufig ist die Haspa als Verkäufer von Lehman-Zertifikaten in Hamburg aufgetreten.
Inzwischen befragt die Haspa ihre Kunden, ob sie mit der Telefonwerbung einverstanden sind. Wer zugestimmt hat, muss mit Werbeanrufen rechnen. Allerdings weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.
Haspa hat Berufung zurückgezogen
Die Haspa hatte zunächst Berufung gegen das Urteil eingelegt. Diese wurde im Juni zurückgenommen, so dass das Urteil des Hamburger Landgerichts nun rechtskräftig ist.
Bislang hat die Haspa ca. 1.000 Käufern der Lehman-Zertifikate freiwillig 9,5 Millionen Euro gezahlt. Insgesamt hatten 3.700 Kunden Papiere im Wert von 54 Millionen Euro über die Haspa erworben. Zwei Haspa-Kunden scheiterten vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht mit ihrer Klage gegen die Haspa, da die Sparkasse nach Auffassung des Gerichts ihre Beratungspflicht nicht verletzt habe.
Foto: © Dieter Schütz/PIXELIO
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