Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und die Stiftung Warentest überprüften sogenannte "Vermögensanlagen – Informationsblätter" (VIB). Diese erhält der Kunde, wenn er in geschlossene Fonds, Genussscheine oder Namensschuldverschreibungen investiert. Laut der Studie sind die VIB jedoch mangelhaft.
Die Kurzinformationen für Vermögensanlagen sind laut dem VZBV nicht gesetzeskonform. Durch diese Blätter soll der Verbraucher in kurzer und verständlicher Form zu seinen Anlageprodukten aufgeklärt werden. Dazu gehören auch die Chancen, Risiken und Kosten der Geldanlage, als auch die Höhe der Vermittlerprovisionen.
Der Test ergab, dass nur jedes vierte der 67 untersuchten Unternehmen die VIB auf ihrer Homepage veröffentlichen. Daraufhin untersuchten der VZBV und die Stiftung Warentest weitere 24 Kurzinformationen. Nur ein Informationsblatt beschrieb das angebotene Produkt im Detail. Laut dem VZBV informierten die anderen VIB nur grob über die Geldanlage und gingen nicht ausreichend auf konkrete Konditionen ein.
Ungenügende Informationen
Infolge der Testergebnisse verlangt der VZBV stärkere Schutzvorschriften. Eine weitere Möglichkeit ist laut dem VZBV den Verkauf risikoreicher Produkte, wie die geschlossene Fonds, an Privatanleger zu verbieten. Der VZBV begründet diese Folgerung damit, dass es durch die Komplexität und die mangelhafte Regulierung den Verbrauchern es nahezu unmöglich ist, die Risiken und Chancen dieser Produkte realistisch einzuschätzen. Zudem fehle ein unabhängiger, börsennotierter Kaufpreis. Auch bergen diese Vermögensanlagen das Risiko des Totalverlusts.
Der VZBV untermauert sein Argument mit der geplanten EU-Richtlinie zur Regulierung alternativer Investmentfonds. Diese sieht nämlich den Vertrieb derartiger Geldanlagen an Privatanleger nicht vor. Sie gestattet lediglich den Mitgliedsstaaten von den Richtlinien abzuweichen. Nach Angaben der VZBV ist Deutschland das einzige Land, das zurzeit von der Ausnahmeregelung Gebrauch macht.
Höhere Schutzmaßnahmen
Der VZBV fordert stärkere Schutzmaßnahmen bei der Investition in risikoreiche Vermögensanlagen. Zum einen sollte die Anlagesumme nicht höher als fünf Prozent des freien Vermögens des Privatanlegers sein. Dies sollte auch gesetzlich festgehalten werden. Zum anderen soll nach Angaben des VZBV das Bundesfinanzministerium einheitlich klare Standards für die VIB vorgeben. So sollte auf den Informationsblättern das maximale Verlustrisiko der jeweiligen Geldanlage angegeben sein. Auch sollten die VIB auf die finanziellen Voraussetzungen hinweisen, die ein Anleger für diese Produkte erfüllen sollte.
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