Zum Jahresende schütten viele Banken Zinsen bei Tagesgeld und Festgeld aus. Anleger sollten daher rechtzeitig ihre Freistellungsaufträge überprüfen.
Mit dem Freistellungsauftrag lässt sich die Abgeltungssteuer um bis zu einem Freibetrag von 801 Euro pro Person mindern. Wer das bei Tagesgeld, Festgeld und Co. noch nicht getan hat, kann dies vor Jahresende noch nachholen.
Kapitalerträge und Freibetrag
Zinsen, Dividenden und Kurserträge sind Kapitalerträge. Für sie gilt die Abgeltungssteuer von einheitlich 25 Prozent. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank 25 Prozent ein, außerdem den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Sie führen das Geld direkt an die Finanzämter ab.
Sparern steht ein jedoch ein Freibetrag von 801 Euro zu, den sie auch über mehrere Konten verteilen können. Dazu müssen sie ihrer Bank allerdings den entsprechenden Auftrag geben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber "Mit Freistellungsaufträgen Steuern sparen".

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